Allgemeine Geschäftsbedingungen der Beatstuff GbR (Stand:28.02.2022)

Die Vertragsbeziehung zwischen der Beatstuff GbR (Beatstuff), erreichbar unter dem Webshop der Domain www.beatstuff.de und dem Kunden wird ausschließlich von den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt. Die AGB gelten insbesondere auch für sämtliche Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Merchandise-Artikeln, sonstigen Waren oder dem Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen von Dritten.

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.

1.1.1 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.1.2 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.2. Verträge werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.

2. Vertragsschluss
2.1 Die auf der Website von Beatstuff aufgeführten Produkte und Leistungen sind unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden dar.

2.2. Der Kunde kann aus dem betreffenden Sortiment (u.a. Bekleidungswaren und Tickets) Produkte auswählen und diese über den Button "in den Warenkorb" in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button "Zur Kasse" kann er die Bestellung ändern oder abschließen. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Über den Button "Zahlungspflichtig bestellen" gibt er ein verbindliches Vertragsangebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Das Angebot kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde sich vorab registriert hat und durch Klicken auf den Button "AGB akzeptieren" diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in sein Angebot aufgenommen hat.

2.3. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen und unterbreitet ein verbindliches Vertragsangebot. Beatstuff wird den Zugang der Bestellung gemäß § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BGB unverzüglich gegenüber dem Kunden in Form einer automatischen Empfangsbestätigung per E-Mail bestätigen. In dieser werden die Vertragsbestimmungen (Bestellung des Kunden) nochmals aufgeführt und können über die Funktion "Drucken" ausgedruckt werden.

2.4. Die Empfangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahmeerklärung der Bestellung dar. Ein verbindlicher Kaufvertrag über die bestellte Ware kommt erst durch unsere separate schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail, spätestens aber mit Zusendung der bestellten Ware, zustande. Diese Annahmeerklärung kann jedoch mit der Empfangsbestätigung verbunden werden. Ist die bestellte Ware ganz oder teilweise nicht verfügbar, wird Beatstuff den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Hat der Kunde Vorkasse (vgl. 3.3) geleistet und die Bestellung wird durch Beatstuff endgültig abgelehnt, wird dem Kunden der bereits gezahlte Betrag umgehend erstattet.

2.5. Ein Verkauf mit einer so genannten Kontingent-Beschränkung (z. B.: max. 8 Tickets) soll nicht mehr als einmal mit demselben Käufer durchgeführt werden. Beatstuff ist daher berechtigt, von jedem weiteren Kontingent-Kaufvertrag zurückzutreten, sobald sich herausstellt (z. B. dadurch, dass der Inhaber des Kontos, von welchem Beatstuff den Betrag des zweiten, dritten usw. Kontingent-Kaufvertrages einziehen will bzw. überwiesen bekommt, mit dem des ersten Kaufs übereinstimmt), dass die Käufer der jeweiligen Kontingent-Kaufverträge identisch sind.

2.6. Für den Verkauf von Merchandise-Artikeln und sonstigen Waren gilt: Die Veräußerung der auf der Website von Beatstuff aufgeführten Produkten und Leistungen erfolgt durch Beatstuff in eigenem Namen und auf eigene Rechnung; Vertragspartner des Kunden ist Beatstuff.

2.7. Für den Verkauf von Tickets gilt: Beatstuff wickelt den Verkauf und die Zustellung der Eintrittskarten als Vermittlerin im Namen und auf Rechnung des anbietenden Veranstalters ab, es sei denn, es ist im Einzelfall etwas anderes ausdrücklich ausgewiesen.

3. Leistungsumfang und Vertragspartner beim Kauf von Eintrittskarten
3.1 Beim Verkauf von Eintrittskarten handelt Beatstuff lediglich als Vermittler der jeweils angebotenen Veranstaltung. Vertragspartner des Vertrages betreffend die konkrete Veranstaltung ist stets der jeweilige Veranstalter. Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen damit vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Kunde) und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für diese rechtliche Beziehung möglicherweise eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelten.

3.2 Mit der Bestellung der Eintrittskarten beauftragt der Kunde Beatstuff mit der Abwicklung des Ticketkaufs einschließlich des Versandes. Zwischen dem Ticketerwerber und Beatstuff kommt mit Abschluss der Bestellung ein Vermittlungsvertrag zustande. Beatstuff ist vom jeweiligen Veranstalter beauftragt, die Eintrittskarten der Veranstaltung im Namen des Veranstalters zu verkaufen und auch hinsichtlich anderer Rechte und Pflichten des Veranstalters in dessen Namen zu handeln.

3.3. Vertragspartner für die Erbringung der durch die Beatstuff vermittelten Veranstalterleistung ist ausschließlich der jeweilige Veranstalter der gewählten Veranstaltung, gegen den insbesondere auch etwaige Ansprüche wegen Pflichtverletzungen, die Veranstaltungsleistungen betreffen, geltend zu machen sind. Auch insoweit können ergänzend möglicherweise Allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters gelten.

4. Vertragstextspeicherung
Der Vertragstext wird gespeichert; er ist nach der Absendung der Bestellung jedoch nicht mehr über die Website abrufbar. Beatstuff wird dem Kunden allerdings den Inhalt des Vertrages in Textform gesondert mitteilen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf unserer Internetseite unmittelbar bei den Abbildungen oder den Beschreibungen der Waren ausgewiesenen Preise. Der Gesamtpreis für Eintrittskarten setzt sich aus Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühren und ggfs. sonstiger Gebühren (z.B. Systemgebühr, ÖPNV-Gebühren) zusammen. Die angegebenen Kaufpreise sind Endpreise und enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.

5.1.1. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich der anfallenden Liefer-/ Versand- und Nachnahmekosten. Die entsprechenden Versandkosten werden dem Kunden im Bestellformular angegeben und sind vom Kunden zu tragen.

5.2. Der Kunde kann die Zahlung per Vorkasse durch Überweisung sowie per Nachnahme vornehmen.

5.3. Im Falle der Bezahlung durch Vorkasse erfolgt der Versand/ die Lieferung der Ware erst nach vollständig erfolgtem Zahlungseingang, womit sich der Kunde mit der Bestellung einverstanden erklärt. Im Rahmen der Bezahlung per Nachnahme erfolgen Zahlung und Lieferung der Ware zeitgleich.

6. Liefer- und Versandbedingungen / Gefahrtragung
6.1. Die bestellten Waren werden im Rahmen der Lieferbarkeit des Artikels innerhalb von 7 Werktagen versendet.

6.2. Als Lieferarten steht der Post-/Paketversand zur Verfügung. Der Kunde hat die Lieferanschrift richtig und vollständig anzugeben. Sollte der Kunde fehlerhafte oder unvollständige Adressdaten hinterlegt haben und es dadurch bei Beatstuff zu zusätzlichen Kosten kommen, hat der Kunde diese zu erstatten.

6.3. Leistungsort ist der Sitz von Beatstuff. Versendet Beatstuff auf Verlangen des Kunden die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Beatstuff die Sache der zu Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Bei Kunden, die Verbraucher sind, gilt dies mit der Maßgabe, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung nur dann auf den Verbraucher übergeht, wenn der Verbraucher den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und Beatstuff dem Verbraucher diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat. In anderen Fällen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden auf diesen über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

6.4. Im Rahmen des Ticketverkaufs ist Beatstuff berechtigt, das Ticket auch am Tag der Veranstaltung am Veranstaltungsort für den Käufer zu hinterlegen. In diesem Falle wird Beatstuff den Käufer per E-Mail und/oder telefonisch drei Tage vor der Veranstaltung über die Hinterlegung benachrichtigen.

7. Personalisierung von Eintrittskarten
7.1 Beim Verstoß gegen die nachgenannten Bedingungen hat der jeweilige Veranstalter das Recht, den Zutritt zu der Veranstaltung ersatzlos zu verweigern. Beatstuff als Ausstellerin der Eintrittskarten will den Zutritt zu Veranstaltungen nicht jedem Ticketinhaber gewähren, sondern nur denjenigen Ticketinhabern, die die Tickets bei Beatstuff oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Ziffer 8 erworben haben.

7.2 Voraussetzung für den Veranstaltungsbesuch ist daher, dass der Besucher das mit seinem Vor- und Zunamen versehene Ticket vorlegt. Die jeweiligen Veranstalter gewähren nur dem Kunden bzw. Ticketinhaber, der die Tickets bei Beatstuff bezogen hat und durch einen Namensaufdruck und/oder sonstige (elektronische) Merkmale auf dem Ticket identifizierbar ist, und/oder gegenüber einem Zweiterwerber, der nach Ziffer 8.3 Tickets zulässig erworben hat, ein Besuchsrecht („Besuchsrecht“).

7.3 Alternativ ist auf der Eintrittskarte eine Leerzeile zum händischen Eintragen des Vor- und Zunamens des jeweils Zugangsberechtigten vorgesehen. Ein Dritter, dessen Name nicht auf der Eintrittskarte eingetragen ist, erhält nur dann Zutritt, wenn ihm die Eintrittskarte im Einklang mit den Weitergabebestimmungen aus nachfolgender Ziffer 8.3 weitergegeben wurde und er seinen Vor- und Zunamen in die Leerzeile, soweit vorgesehen, einträgt. Sofern im Falle einer berechtigten Übernahme des Besuchervertrages und der damit einhergehenden Weitergabe des Tickets bereits Vor- und Zuname eingetragen sind, sind diese zu streichen und der Vor- und Zuname des in den Vertrag Eintretenden auf der dafür vorgesehenen Leerzeile einzutragen, ohne dass die Ticketnummer oder andere Identifizierungsmerkmale überschrieben werden. Mit Vorlage der Eintrittskarte am Eingang zur Veranstaltung (insbesondere auch durch Einführen der Eintrittskarte in die Lesegeräte bzw. das Einscannen) erklärt der Besucher, zum Veranstaltungsbesuch berechtigt zu sein.

7.4 Zum Nachweis seiner Identität hat der Kunde jeweils einen gültigen, zur Identifikation geeigneten Ausweis mit sich zu führen und auf Verlangen des jeweiligen Veranstalters und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Tickets, die unter Verstoß gegen Ziff. 8.2 auf von Beatstuff nicht autorisierten Verkaufsplattformen oder von sonstigen Dritten zum Verkauf angeboten werden, vermitteln kein Besuchsrecht und können Rechtsfolgen nach Ziffer 8.4, insbesondere 8.4.3 (Vertragsstrafe) auslösen. Beatstuff wird auch dann von seiner Leistungspflicht frei, wenn der Ticketinhaber kein wirksames Besuchsrecht nach dieser Ziffer erworben hat.

8. Weitergabe und Weiterverkauf von Tickets
8.1. Zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und von Ticketspekulation, zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung und zur Durchsetzung von Besuchsverboten, liegt es im Interesse von Beatstuff, der Veranstalter und der Besucher, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.

8.2. Der Verkauf von Tickets durch Beatstuff erfolgt ausschließlich und bis zur jeweils festgesetzten Höchstbestellmenge zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Ticketerwerber. Der gewerbliche und/oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets durch den Ticketerwerber ist untersagt. Kommerzielle Nutzung bedeutet Weiterverkäufe mit Gewinn. Dem Ticketerwerber ist es insbesondere untersagt,
• 8.2.1 Tickets bei Auktionen oder Internetversteigerungen (z. B. eBay) zum Kauf anzubieten;
• 8.2.2 Tickets zu einem höheren als den auf der Karte ausgewiesenen Preis anzubieten oder weiterzuverkaufen; ein Preisaufschlag von bis zu 25% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig;
• 8.2.3 Tickets gewerblichen und/oder kommerziellen Wiederverkäufern und/oder Tickethändlern anzubieten, diesen zu verkaufen oder weiterzugeben;
• 8.2.4 Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Beatstuff kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets.
• 8.2.5 Die jeweils festgelegte maximale Bestellmenge an Tickets pro Person zu umgehen oder zu überschreiten.

8.3. Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Ticketerwerbers, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 8.2 vorliegt.
Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Besuchervertrag (und damit auch das gemäß Ziffer 7 personalisierte Besuchsrecht) an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Besuchervertrag unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt.
Dieser Eintritt setzt die Zustimmung von Beatstuff voraus, die hiermit unter den im Folgenden genannten Bedingungen vorab erteilt wird, wenn:

8.3.1 Im Falle von Tickets, welche gem. Ziff 7.2 durch Aufdruck mit dem Vor- und Zunamen des Besuchers versehen sind, von der offiziellen Möglichkeit zur Umschreibung auf eine andere Person Gebrauch gemacht wird (Umpersonalisierung durch Beastuff). Diese Möglichkeit wird jeweils drei Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung durch Beatstuff eröffnet. Einzelheiten hierzu werden rechtzeitig bekannt gegeben.

8.3.2 Im Falle von Tickets, auf welchen gem. Ziff. 7.3 eine Leerzeile zum händischen Eintragen des Vor- und Zunamens des jeweils Zugangsberechtigten vorgesehen ist, wenn der Kunde den neuen Ticketinhaber (1) auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hinweist, (2) der neue Ticketinhaber mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und Beatstuff einverstanden ist. Zudem ist (3) der Vor- und Zuname jedes neuen Ticketinhabers, soweit vorgesehen, auf dem Ticket einzutragen. Sofern im Falle einer berechtigten Übernahme des Besuchervertrages und der damit einhergehenden Weitergabe des Tickets bereits ein Name eingetragen ist, ist dieser zu streichen und der Name des in den Vertrag Eintretenden auf bzw. neben der dafür vorgesehenen Fläche einzutragen, ohne dass die Ticketnummer oder andere Identifizierungsmerkmale überschrieben werden.

Die Übertragung einzelner Rechte aus dem Besuchervertrag, insbes. des Besuchsrechts, ist bei Fehlen einer der beschriebenen Voraussetzungen ausgeschlossen. Sofern ein Vertragspartner von Beatstuff in zulässiger Weise mehrere Besuchsrechte im Rahmen eines Besuchervertrages erworben hat und diese Besuchsrechte in zulässiger Weise an mehrere Dritte abtritt, kommen durch den Eintritt jeweils gesonderte Besucherverträge mit den eintretenden Personen zustande. Auf Verlangen von Beatstuff ist der Kunde zur Auskunft über alle Umstände verpflichtet, die für die Beurteilung der Einhaltung der Weitergabebestimmungen erforderlich sind.

8.4. Im Falle eines oder mehrerer schuldhafter Verstöße gegen die Regelungen in Ziffern 8.2 und 8.3 ist Beatstuff unter Berücksichtigung der Schwere des dem Ticketerwerber vorzuwerfenden Verstoßes nach billigem Ermessen berechtigt, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
• 8.4.1 Beatstuff ist berechtigt, vom Vertrag über den Erwerb eines oder mehrerer Tickets zurückzutreten;
• 8.4.2 Beatstuff kann das Ticket sperren und der Veranstalter dem Ticketerwerber den Zutritt zur Veranstaltung entschädigungslos verweigern;
• 8.4.3 Beatstuff ist berechtigt, von Erwerbern, die Eintrittskarten unter Verstoß gegen Ziffern 8.2.1, 8.2.2, 8.2.3, 8.2.4, 8.2.5, 8.3.1 oder 8.3.2 weitergeben, weiterverkaufen und/oder zum Kauf anbieten, für jeden Fall eines schuldhaften Verstoßes eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu € 2.500,00 zu verlangen. Die Vertragsstrafe wird von Beatstuff nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
• 8.4.4 Beatstuff ist berechtigt, von dem jeweiligen Ticketerwerber die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns zu verlangen, sofern es sich um eine unzulässige Weitergabe von Tickets gemäß Ziffern 8.2.1 und/oder 8.2.2 handelt;
• 8.4.5 Beatstuff behält sich vor, Personen, die gegen die Verbote in den Ziffern 8.2 und 8.3 verstoßen, zukünftig den Erwerb von Tickets zu verweigern und/oder weitergehende rechtliche Maßnahmen einzuleiten.

9. Rückgabe von Eintrittskarten; Voraussetzungen zur Zulassung zu einer Veranstaltung
9.1 Rückgabe von Eintrittskarten
Eine Rückgabe von Eintrittskarten ist grundsätzlich nur bei Ausfall und/oder Verlegung der Veranstaltung möglich. Bei Ausfall und/oder Verlegung wird der Ticketpreis mit Ausnahme von Vorverkaufsgebühren, Service- und Versandgebühren erstattet. Diese Gebühren stellen den Gegenwert der auch im Falle einer Rückgabe erbrachten Vermittlungsleistung dar. Der Erstattungsanspruch richtet sich gegen den jeweiligen Veranstalter. Beatstuff kann in einem solchen Fall durch den Veranstalter mit der Rückabwicklung des Vertragsverhältnis zwischen Kunden und Veranstalter beauftragt werden.

9.2 Veranstaltungen unter öffentlich-rechtlichen Auflagen; „Corona-Regeln“
Der Kunde muss sicherstellen, dass er die für die Veranstaltung erforderlichen öffentlich-rechtlichen Voraussetzung (gesetzliche, verordnungsrechtliche sowie behördliche Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben etc.) zur Teilnahme an der Veranstaltung („Corona-Regeln“) erfüllt und er muss das Vorliegen dieser Voraussetzungen auch in der entsprechend behördlich vorgeschriebenen Art und Weise sowie der entsprechenden Form (z.B. Impfausweis, Impfbescheinigung, digitale Impfbescheinigung, Genesenenbescheinigung, Nachweis eines negativen Tests etc.) am Tag der Veranstaltung zum Einlass zur Veranstaltung nachweisen können.

Sollte ein Kunde zum Zeitpunkt der Veranstaltung die dann geltenden öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung (Corona-Regeln) nicht erfüllen oder nicht in der behördlich vorgeschriebenen Form nachweisen können, so ist der Veranstalter verpflichtet, die behördlichen Auflagen für die Veranstaltung einzuhalten und hier dem Kunden den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren. Der Kunde ist daher dafür verantwortlich, dass er die jeweils geltenden Corona-Regeln erfüllt/einhält und dies auch nachweisen kann. Eine Rückgabe von Eintrittskarten ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

Sollten sich die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen zur Teilnahme nach dem Erwerb der Tickets ändern und der Kunde aus diesem Grunde an der Veranstaltung nicht mehr teilnehmen können, gelten die Regeln zum Rücktritt nach 9.1.


10. Ergänzende Bestimmungen zur Durchführung von Veranstaltungen während der SARS-CoV-2-Pandemie
10.1 Der Kunde erkennt an, dass Veranstaltungen insbesondere aufgrund gesetzlicher, verordnungsrechtlicher sowie behördlicher Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben etc. gegebenenfalls nicht in der ursprünglich vorgesehenen Art und Weise stattfinden können; insbesondere erkennt der Kunde an, dass die Durchführung und Teilnahme an einer Veranstaltung gegebenenfalls an die Einhaltung zusätzlicher Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen durch den Veranstalter und den Kunden gebunden ist. Der Kunde akzeptiert, dass der Veranstalter zum Schutz der Gesundheit der Kunden und Mitarbeiter nach billigem Ermessen auch über die gesetzlichen, verordnungsrechtlichen oder behördlichen Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben hinausgehende angemessene Verhaltens- und Hygieneregeln festlegen kann, zu deren Einhaltung er die Kunden verpflichtet.

10.2. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung abzusagen oder die Tickets einzelner Kunden zur Reduzierung der Besucheranzahl zu stornieren, wenn dies aufgrund gesetzlicher, verordnungsrechtlicher oder behördlicher Anordnung oder vergleichbarer Maßnahmen erforderlich wird. Im Fall der endgültigen Absage der Veranstaltung oder der Stornierung des vom Kunden erworbenen Tickets wird dem Kunden der entrichtete Ticketpreis erstattet. Nicht erstattet werden im Kaufprozess explizit ausgewiesene Vorverkaufsgebühren, Service- und Versandgebühren, die von Beatstuff oder der Vorverkaufsstelle/der Ticketplattform erhoben werden.

10.3 Der Veranstalter kann dem Kunden aus wichtigem Grund, etwa zur Einhaltung von Abstandsflächen oder zur Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten, von seinem Ticket abweichende Plätze derselben oder einer höheren Kategorie zuweisen oder Stehplätze in Sitzplätze umwandeln; in diesen Fällen besteht kein Anspruch des Kunden auf eine Erstattung des Ticketpreises oder sonstige Entschädigungen.

10.4 Der Veranstalter ist berechtigt, den Zugang zu und/oder den Verbleib des Kunden bei einer Veranstaltung ohne Anspruch auf Erstattung des gezahlten Ticketpreises oder sonstige Entschädigung zu verweigern und/oder den Kunden vom Veranstaltungsort zu verweisen, wenn der Kunde:

(a) den jeweils geltenden gesetzlichen, verordnungsrechtlichen und/oder behördlichen Auflagen und Maßgaben nicht nachkommt und/oder Bestimmungen des Hygiene- und Schutzkonzepts des Veranstalters nicht befolgt; insbesondere, aber nicht abschließend, keinen entsprechenden Nachweis über eine Schutzimpfung gegen oder eine Genesung von SARS-CoV-2 oder negativen Test vorlegt, in den vorgeschriebenen Bereichen keine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung trägt oder Abstandsgebote nicht einhält,
(b) am Tag der Veranstaltung an SARS-CoV-2 erkrankt ist oder innerhalb der letzten 14 Tage vor der Veranstaltung positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde, innerhalb der letzten 14 Tage vor der Veranstaltung wissentlich Kontakt zu einer positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Person engen Kontakt hatte oder für eine Erkrankung mit SARS-CoV-2 typische Symptome (Husten, Fieber, Schnupfen, eine Störung oder der Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns, Atemnot) aufweist, oder
(c) sich innerhalb der letzten 14 Tage vor der Veranstaltung in einem Risikogebiet (wie beispielsweise Hochrisikogebiet, Virusvariantengebiet) oder vergleichbaren Gebiet aufgehalten hat und deshalb gesetzlichen, verordnungsrechtlichen oder behördlichen Bestimmungen unterliegt, die einen Zugang oder einen Verbleib ausschließen.

10.5 Ist aus wichtigem Grund, insbesondere auf Grundlage gesetzlicher, verordnungsrechtlicher oder behördlicher Auflagen oder dem Schutz- und Hygienekonzept des Veranstalters, die Vorlage von Nachweisen und/oder Erklärungen des Kunden zum Zugang zur Veranstaltung vorgeschrieben, ist der Veranstalter im Einklang mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt, die Gewährung des Zugangs zur Veranstaltung von der Vorlage solcher Nachweise und/oder Erklärungen abhängig zu machen und die vorgelegten Nachweise und/oder Erklärungen zu überprüfen.

10.6 Der Veranstalter weist darauf hin, dass er zur Nachverfolgung von Infektionsketten gegebenenfalls verpflichtet ist, die Kontaktdaten des Kunden zu erfassen und an die zuständige Behörde weiterzugeben. Der Kunde wird daher die Kontaktdaten seiner Person sowie gegebenenfalls der ihn begleitenden Personen mit deren Zustimmung vollständig und ordnungsgemäß angeben. Der Veranstalter verarbeitet die betreffenden Daten im Einklang mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (etwa Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO i.V.m. den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen); dies umfasst auch die Weiterleitung an die zuständige Behörde.

10.7 Der Kunde hat den Anordnungen und Auflagen des Veranstalters und des Personals Folge zu leisten. Der Kunde erkennt an, dass auch bei umfassenden Schutz- und Hygienekonzepten die Gefahr einer Infektion mit SARS-CoV-2 im Rahmen des Besuches einer Veranstaltung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.


11. Widerrufsrecht für Verbraucher
11.1. Widerrufsbelehrung
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Als Verbraucher haben Sie daher das Recht, ihre Vertragserklärung nach Maßgabe der folgenden Widerrufsbelehrung zu widerrufen:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren oder – im Falle einer einheitlichen Bestellung über mehrere Waren, die getrennt geliefert werden – die letzte Ware, für die das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen ist, in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Beatstuff, Köhler und Andere GbR, Ohmstraße 11, 10179 Berlin, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

11.2 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Ware zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen, ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns, Beatstuff, Köhler und Andere GbR, Ohmstraße 11, 10179 Berlin, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

11.3 Nichtbestehen bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig nach § 312 g Abs. 2 Nr. 6 BGB bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Das Widerrufsrecht besteht nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB auch nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

12. Gewährleistung
12.1. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Beatstuff ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

12.2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

12.3. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn Beatstuff die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

12.4 Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.

12.5. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

13. Eigentumsvorbehalt
Warenlieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Beatstuff.

14. Haftung
14.1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Beatstuff, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten liegen dann vor, wenn wir eine Pflicht nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und auch vertrauen darf, weil sie für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages sowie für die Erreichung des jeweiligen Vertragszwecks bedeutsam sind.

14.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Beatstuff auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser einfach oder leicht fahrlässig verursacht wurde, soweit es sich nicht um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Gänzlich ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche, wenn Beatstuff auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden Konzertkarten nicht an die angegebene Adresse versendet, sondern an der Abendkasse hinterlegen lässt.

14.3. Die Einschränkungen der Abs. 1 und Abs. 2 gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

14.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

15. Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung von Beatstuff.

16. Online-Streitbeilegung / Alternative Streitbeilegung
16.1 Die Europäische Kommission stellt nach der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über eine interaktive Website, auf die in allen Amtssprachen der Organe der Europäischen Union elektronisch zugegriffen werden kann, eine Europäische Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen in der Europäischen Union wohnhaften Verbrauchern und in der Europäischen Union niedergelassenen Unternehmern zur Verfügung, die sich aus dem Online-Verkauf von Waren oder der Online-Erbringung von Dienstleistungen ergeben (sog. OS-Plattform / URL: ec.europa.eu). Um eine Beschwerde auf dieser sog. OS-Plattform einzureichen, haben Verbraucher ein elektronisches Beschwerdeformular auszufüllen. Die einzelnen Informationen, die beim Einreichen einer Beschwerde obligatorisch anzugeben sind, werden im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 aufgeführt.

16.2 Beatstuff ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

17. Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

17.2 Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die Rechtswahl nach Ziffer 15.1 nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

17.3 Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.

17.4 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Beatstuff. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis von Beatstuff, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

Anhang: Muster-Widerrufsformular
Muster für das Widerrufsformular
nach Anlage 2 zu Art. 246 a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 u. § 2 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB


Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An: Beatstuff, Köhler und Andere GbR, Ohmstraße 11, 10179 Berlin – Deutschland / E-Mail: [email protected]
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum

(*) Unzutreffendes streichen